FESTSTELLUNG MITGLIEDSSTATUS
Mir ist bekannt, dass nur ordentliche Mitglieder der Besitzervereinigung Stimmrecht auf der ordentlichen Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung am 26. August 2024 haben.
Alle ordentlichen Mitglieder sind stimmberechtigt und passiv wahlfähig. Jedes ordentliche Mitglied kann nur sich selbst und eine weitere Person, die ebenfalls ordentliches Mitglied sein muss, vertreten, soweit dazu eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden ordentlichen Mitgliedes vorliegt (§ 5(2) der Satzung).
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Ordentliches Mitglied sind auch Besitzer und Züchter, die vorübergehend kein Vollblutzucht- oder -rennpferd haben, wenn sie oder ihre Ehegatten in einem der letzten beiden Jahre vor der jeweiligen Mitgliederversammlung beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. als Besitzer oder Züchter registriert waren (§ 4(2) Satzung).
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